Das Sprengstoffgesetz (SprengG) regelt bundesweit die Durchführung von Feuerwerken.
Feuerwerksfirmen melden die Durchführung ihrer Feuerwerke bei der zuständigen Behörde an - sie bitten nicht darum und eine Versagung kommt nur aus wichtigem Grund infrage. Privatpersonen können eine kostenpflichtige Ausnahme-genehmigung vom Feuerwerksverbot außerhalb Silvester beantragen. Grundsätzlich wird diese nur in Thüringen nicht erteilt werden.
Gesetzliche Abbrennzeit: Alle Feuerwerke müssen während der Winterzeit um 22.00 Uhr, während der Sommerzeit um 22.30 Uhr und in den Monaten Mai, Juni und Juli um 23.00 Uhr beendet sein. Ausnahmen können jedoch beantragt werden.
Abbrennplatz: Für das Feuerwerk wird ein Abbrennplatz benötigt. Dieser muss vom Zuschauer-Stellplatz aus einsehbar sein (keine Sichthindernisse) und bei größeren Feuerwerken (oberhalb 1.500 Euro) mit Fahrzeugen erreichbar und ggf. befahrbar sein. Im Umkreis von 200m sollten sich keine leicht brennbaren Objekte, keine Tierbestände, Krankenhäuser, Altenheime und in 150m Entfernung auch kein Wald (Baumgruppen zählen nicht) befinden. Andernfalls müssen wir erst die entsprechende Freigabe von der Forstbehörde eingeholen. Der kleinste Sicherheitsabstand des Abbrennplatzes zu Personen, Wohnhäusern und auch geparkten (!) Fahrzeugen beträgt bei uns mindestens 25m.
Ortssatzung: In einigen Ortsteilen kann durch Satzungen das Abbrennen von Feuerwerken eingeschränkt sein. Es ist hilfreich, uns vorab solche Einschränkungen mitzuteilen.
Grundstückseigentümer: Sollte Sie als Veranstalter / Auftraggeber nicht Eigentümer des vorgesehenen Abbrennplatzes sein, so müssen Sie vorab von diesem sein Einverständnis zur Nutzung dieser Fläche einholen. Bei privaten Flächen von Feier-Locations fragen Sie einfach den Wirt, bei kommunalen Flächen das Ordnungs- oder Landratsamt.
Absperrung: Zur Durchführung großer Feuerwerke (über 2.500 €) oder in unübersichtlichem Gelände ist die Absperrung des Sicherheitsbereichs vorgeschrieben. Sollten es die örtlichen Gegebenheiten notwendig machen Absperrposten aufzustellen, so können Sie als Veranstalter / Auftraggeber diese aus Ihrem Personal stellen oder wir kaufen hierfür entsprechendes Personal ein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und wir beraten Sie gern!